ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN
1. DEFINITIONEN
-
MRF wird als „das Unternehmen“ oder „der Verkäufer“ definiert, und die natürliche Person, Firma, Gesellschaft oder andere Partei wird als „Kunde/Käufer“ bezeichnet.
-
„Waren/Produkte“ sind die von MRF hergestellten und/oder vertriebenen Produkte.
-
„Dienstleistungen“ umfassen alle vom Unternehmen im Rahmen des Vertrags erbrachten Designs, Kooperationen oder anderen Dienstleistungen, sei es im Zusammenhang mit der Lieferung von Waren oder anderweitig, und wenn der Vertrag Arbeiten, Materialien, Projektarbeiten, Arbeitsstunden oder Lizenzgebühren umfasst oder beinhaltet.
-
„Parteien“ bezeichnen das Unternehmen und den Kunden.
-
„Angebot“ bezeichnet den vom Unternehmen ausgestellten wirtschaftlichen Vorschlag, der die Waren, Dienstleistungen und deren Bedingungen für den Kunden aufführt.
-
„Bestellung“ ist das vom Kunden übermittelte Dokument mit der Anforderung des/der Produkts/Produkte und/oder der Dienstleistung(en) sowie den vereinbarten Preisen und weiteren Bedingungen zwischen dem Unternehmen und dem Kunden.
-
„AGB“ bezieht sich auf die Allgemeinen Verkaufsbedingungen.
2. KÄUFER
Jede Bestellung von Produkten und/oder Dienstleistungen gilt automatisch als vorbehaltlose Annahme aller Bedingungen dieses Dokuments durch den Käufer und als Verzicht auf alle Bestimmungen seiner eigenen allgemeinen Einkaufsbedingungen, die unseren allgemeinen Bedingungen widersprechen oder unvereinbar sind, außer im Falle besonderer Vereinbarungen, die im Angebot oder in der angenommenen Bestellung aufgeführt sind.
3. GELTUNGSBEREICH
Die Bestellung unterliegt zusätzlich zu den darin enthaltenen Bestimmungen (die im Falle von Widersprüchen oder Abweichungen Vorrang vor diesen Bedingungen haben) den nachstehenden Dokumenten, die einen untrennbaren Bestandteil der Bestellung bilden:
-
Diese AGB, die unabhängig von der ausdrücklichen schriftlichen Annahme durch den Kunden gelten.
-
Jede ausdrücklich festgelegte, vereinbarte und von beiden Parteien akzeptierte Sonderbedingung.
-
Jedes vom Unternehmen beigefügte Dokument als Ergänzung zu diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen.
-
Jeder Artikel, jedes Dokument, jede Studie oder jeder technische Bericht, der aus irgendeinem Grund vom Unternehmen an den Kunden übermittelt wird.
-
Der Lieferschein.
-
Die Rechnung.
4. DOKUMENTATION
Werbematerialien, Verkaufsbroschüren, Muster, Kataloge, Preislisten oder andere Unterlagen, die vom Unternehmen vor oder während der Lieferung verwendet oder an den Kunden gesendet werden, gelten nicht als wesentliche Vertragsbestandteile.
Das Unternehmen behält sich das Recht vor, jede technische Dokumentation und Produkteigenschaften im Rahmen einer kontinuierlichen Verbesserung zu aktualisieren, ohne verpflichtet zu sein, den Kunden darüber zu informieren. Es gelten die aktuellsten Werte und Bedingungen unserer Produkte zum Zeitpunkt der Bestellung. Der Käufer ist dafür verantwortlich, aktualisierte Datenblätter oder Informationen anzufordern, falls er dies für notwendig hält. Die einzigen gültigen Spezifikationen, Toleranzen und Qualitäten sind die in den aktuellsten Plänen und Datenblättern des Unternehmens angegebenen, auf deren Grundlage die Produktion erfolgt.
Jede Abweichung von den oben genannten Punkten bedarf einer Vereinbarung zwischen dem Unternehmen und dem Käufer mit detaillierten Werten und einer schriftlichen Zustimmung der technischen/kaufmännischen Abteilung des Unternehmens, unterzeichnet vom Käufer.
5. EIGENSCHAFTEN DES VERKAUFS
-
Das Unternehmen kann Teillieferungen gemäß einer teilweisen Annahme durch den Käufer vornehmen und diese auch teilweise in Rechnung stellen.
-
Es behält sich das Recht vor, nur in Vielfachen oder entsprechenden Verpackungseinheiten zu liefern, wobei eine Verpackungstoleranz von bis zu minus 10 % zulässig ist.
-
Im Falle einer vom Verkäufer zu verantwortenden Lieferverzögerung kann der Käufer die zuvor vereinbarte Vertragsstrafe geltend machen. Dies ist die einzige zulässige Entschädigung und darf in keinem Fall den Gesamtwert der verspäteten Produkte überschreiten.
-
Sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beim Verkäufer nachgewiesen wird, kann der Käufer die Lieferung der Produkte nicht verweigern, die Erfüllung seiner Verpflichtungen – insbesondere die Zahlung – nicht aussetzen oder den Verkauf widerrufen.
-
Risiko, Transport- und Versicherungsverantwortung sowie der Lieferpunkt werden durch die im Angebot, in den besonderen Bedingungen oder in der angenommenen Bestellung festgelegten Incoterms 2020 geregelt.
-
Die in der Auftragsbestätigung angegebenen Lieferfristen sind rein informativ und können sich geringfügig ändern; der Käufer wird in diesem Fall so bald wie möglich informiert.
-
Die Ware bleibt im Eigentum des Unternehmens, bis sie vollständig vom Käufer bezahlt wurde. Im Falle eines Zahlungsausfalls hat das Unternehmen das Recht, die nicht bezahlte Ware auf Kosten des Käufers zurückzufordern. Dies schließt weitere Aufschläge nicht aus.
Jede abweichende Verwendung, Veränderung des Produkts oder fehlerhafte Installation durch den Käufer, die nicht den von der Firma bereitgestellten Anweisungen entspricht, führt zum Erlöschen der Garantie.
Jede Anerkennung einer Reklamation bedeutet die Korrektur, Reparatur oder den Ersatz des mangelhaften Produkts oder die Rückerstattung des vom Käufer gezahlten Betrags. Jegliche darüber hinausgehende Forderung wie Vertragsstrafen, fremde Kosten oder Einnahmeverluste ist ausgeschlossen.
Anwendung, Verwendung und Wartung jedes Produkts richten sich ausschließlich nach den in den von der Firma ausgestellten Dokumenten (in ihrer jeweils aktuellen Version) angegebenen Hinweisen (Technische Datenblätter, Handbücher, Pläne).
Die Firma behält sich das Recht vor, die Dokumentation jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern. Es liegt in der Verantwortung des Käufers, sich zu informieren und die benötigten Unterlagen bei der Firma anzufordern.
Jegliche andere Anwendung muss schriftlich von einem autorisierten Vertreter der Firma bestätigt werden, damit die oben beschriebenen Garantien und Rechte bestehen bleiben.
8. REKLAMATIONEN UND RÜCKSENDUNGEN
Sollten die Produkte offensichtliche Schäden aufweisen, muss der Käufer dies zum Zeitpunkt der Bereitstellung oder Lieferung schriftlich melden, wobei die Abweichung ausdrücklich und detailliert auf dem Lieferschein vermerkt werden muss.
Sollten die Produkte Mängel in Menge oder Qualität aufweisen, muss der Käufer dies dem Verkäufer innerhalb von einundzwanzig (21) Kalendertagen nach Bereitstellung bei MRF schriftlich mitteilen, oder innerhalb von sieben (7) Tagen, wenn die Lieferung durch MRF an den Kunden erfolgt, gemäß den besonderen Bedingungen der von MRF abgeschlossenen Transportversicherung. Bei versteckten Mängeln oder solchen, die zum Zeitpunkt der Lieferung nicht vernünftigerweise erkennbar sind, muss der Käufer den Mangel innerhalb von sechs Monaten ab Lieferung schriftlich melden. Für die Bearbeitung der Reklamation ist die Vorlage von Unterlagen, die die beanstandeten Tatsachen eindeutig belegen, zwingend erforderlich: Lieferscheine, Fotos, Videos oder Berichte. Falls erforderlich, stellt der Käufer den Versand oder die Abholung der defekten Teile oder Materialien zur Bewertung und Analyse sicher.
Rücksendungen werden nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch den Verkäufer akzeptiert.
Reklamationen außerhalb der angegebenen Fristen, ohne entsprechende Nachweise oder außerhalb der Garantiebedingungen, verpflichten das Unternehmen nicht zur Annahme. MRF entscheidet in eigenem Ermessen, ob die Reklamation bearbeitet wird.
Entschädigungen werden stets auf den Materialwert beschränkt, entweder durch Gutschrift oder Ersatz des beschädigten Produkts, maximal bis zum bei Kauf gezahlten Betrag. Es wird stets die wirtschaftlich günstigste Lösung für beide Parteien angestrebt.
9. MUSTER
Die Lieferung von Mustern durch das Unternehmen setzt die Ausstellung einer Musterbestellung voraus, in der Produkttyp, Lieferbedingungen und Kosten angegeben sind und die durch eine schriftliche Bestätigung von MRF genehmigt wird. Maßgeblich sind stets die in den MRF-Dokumenten festgehaltenen Details.
10. VERKAUF UND ÜBERGANG DER VERANTWORTUNG
Die Bedingungen werden zwischen der Firma und dem Käufer im Rahmen der jeweils vereinbarten Geschäftsbedingungen festgelegt. Für deren Gültigkeit ist ein gültiges Angebot oder eine gültige Bestellung mit Angabe der Gültigkeitsdauer erforderlich.
Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer und Fortsetzung der Zusammenarbeit behalten die Bedingungen automatisch ihre Gültigkeit.
Die Festlegung der Bedingungen liegt ausschließlich im Ermessen der Firma und hat Vorrang vor jeglichen anderslautenden Angaben in Unterlagen des Käufers.
Die Bedingungen zum Gefahrenübergang bei Versand richten sich nach den Incoterms 2020.
Die Firma behält sich das Recht vor, die Vereinbarung einseitig zu kündigen, wenn der Käufer eine der in diesen AGB oder zwischen den Parteien vereinbarten Bedingungen verletzt.
11. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN UND -MODALITÄTEN
Die Firma gibt in der Auftragsbestätigung die Fristen und Bedingungen für die Zahlung der Rechnungen an. Diese sind allein gültig und verbindlich. Falls keine Bedingungen angegeben sind, gilt: „Vorkasse“, wenn keine Kreditlinie besteht, oder gemäß der von der Firma genehmigten Kreditlinie.
Frühzahlungsrabatte oder sonstige Abzüge sind nur zulässig, wenn sie schriftlich und einvernehmlich mit der Firma vereinbart wurden.
Rechnungen sind per Überweisung auf die in der Rechnung angegebenen Konten unter Einhaltung der geltenden spanischen Gesetzgebung zu zahlen.
Die Firma behält sich das Recht vor, Teillieferungen vorzunehmen und entsprechend zu fakturieren, wobei der Käufer zur Zahlung dieser Teillieferungen gemäß den vereinbarten Bedingungen verpflichtet ist.
Die Firma behält sich das Recht vor, Verzugszinsen sowie Kosten für die Einforderung überfälliger Beträge in Rechnung zu stellen.
Ist der Käufer mit Zahlungen im Rückstand, kann die Firma jederzeit die Lieferung von Produkten aussetzen oder stornieren, bis die offenen Beträge beglichen sind.
12. HÖHERE GEWALT
Als höhere Gewalt gelten alle Ereignisse, die außerhalb des zumutbaren Einflusses einer Partei liegen, insbesondere Streiks oder Aussperrungen jeglicher Art, Unterbrechung von Transportmitteln, gesetzliche oder behördliche Maßnahmen, außergewöhnliche Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Rohstoffen, Maschinenausfälle oder Explosionen. Ebenso gelten Betriebsstörungen, die die Produktionsanlagen lahmlegen, sowie Verzögerungen bei der Lieferung wesentlicher Produkte, Dienstleistungen oder Rohstoffe als höhere Gewalt.
Im Falle höherer Gewalt ist die Firma berechtigt, die Lieferung der Produkte oder Dienstleistungen für die Dauer des Ereignisses und seiner Auswirkungen zu verschieben oder die Bestellung zu stornieren.
In einem solchen Fall besteht kein Anspruch des Käufers auf Schadensersatz.
13. SONSTIGES
Wird eine Bestimmung dieser AGB von einem zuständigen Gericht für ungültig erklärt, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Jegliche Streitigkeit oder Meinungsverschiedenheit im Zusammenhang mit der Lieferung von Produkten oder Rechten und Pflichten aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung unterliegt zwingend der spanischen Gerichtsbarkeit und den in Spanien geltenden Gesetzen. Die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit ausländischer Gesetze oder Gerichtsbarkeiten ist ausgeschlossen.
Für die Auslegung und Erfüllung der sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen vereinbaren die Parteien unter ausdrücklichem Verzicht auf ihren eigenen Gerichtsstand die Zuständigkeit der Gerichte am Sitz der Firma.
Diese AGB werden in spanischer und englischer Sprache verfasst, wobei im Falle von Widersprüchen die spanische Version maßgebend ist.